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KFZ-Versicherung steuerlich absetzbar?

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Die KFZ-Versicherung, d.h. konkret die KFZ-Voll- oder auch die Teilkasko-Versicherung sind Sachversicherungen (also Versicherungen die eben “Sachen” versichern).

Diese Sachversicherungen sind steuerlich nicht absetzbar.

Das ist ärgerlich, aber nicht zu ändern.

Die KFZ-Haftplichtversicherung jedoch kann man steuerlich als Sonderausgaben (Formular “Vorsorgeaufwendungen”) geltend machen. Zumindest dann, wenn man sein Fahrzeug für die Fahrten zum Arbeitsplatz nutzt.

Dabei gilt allerdings, dass nur der die Versicherung bei der Steuer geltend machen kann auf den die Versicherung läuft. Ist also das Studentenauto noch über den Vater versichert, so kann es auch nur vom Vater bei seiner Steuererklärung angesetzt werden.

In die Vorsorgeaufwendungen gehen auch z.B. Kranken- und Rentenversicherungen ein, daher wird der steuerliche Höchstbetrag leicht überschritten und die Angabe der KFZ-Haftpflichtversicherung bringt nichts mehr.
Trotzdem solltest du es mit eintragen.

Wenn du dein Fahrzeug auch beruflich für weitere Fahrten benutzt (z.B. bei Außendienstmitarbeitern), dann kannst du anteilig auch die Haftpflichtversicherung als Werbungskosten geltend machen.

Weitere Infos zu Versicherungen und ihrer steuerlichen Absetzbarkeit findest du im Artikel: Steuererklärung: Welche Versicherung ist absetzbar?.

Da ich aber kein Steuerberater bin, sondern nur “normaler” Steuerzahler (mit selbst angeeigneter Ahnung), hier meine Frage an dich:

Gibt es spezielle Ausnahmen für die KFZ-Voll- oder Teilkasko-Versicherung?
Welche?


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